1. Allgemein - Diese AGB sind Teil der Vereinbarungen und Verträge, die die kruegermedia (km) mit ihren Kunden (Kd) schließt. Alle Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden AGB. km erfüllt für den Kd Aufträge im Bereich der Buchung und Produktion von Werbung in unterschiedlichen Medien, der Optimierung der Auffindbarkeit von Internetseiten, sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Beratung und Schulung von Mitarbeitern des Kd. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge der km mit dem Kd, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich im Vertrag genannt werden.
2. Briefing - Die km erhält ihren Arbeitsauftrag vom Kd durch ein Briefing, dieses Briefing kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Erfolgt ein Briefing mündlich, erstellt die km binnen 7 Tagen ein schriftliches Angebot, das binnen 7 Tagen Vertragsgrundlage wird, wenn der Kd dem nicht widerspricht. Ein Widerspruch kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Erfolgt er mündlich, muss der Widerspruch binnen weiterer 7 Tage schriftlich dokumentiert werden. Ergänzungen zum Vertrag bedürfen immer der Schriftform, etwaige durch den Widerspruch oder die Ergänzungen entstehende Kosten trägt der Kd in vollem Umfang.
3. Vertrag/Auftrag - Ein Auftrag kommt gemäß BGB mit der Annahme eines Angebotes der km durch den Kd zustande. Die Annahme wird durch die Unterschrift des Kds auf dem Angebot oder der Auftragsbestätigung bestätigt. Sämtliche erstellten Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und frei bleibend. Die km kann zu jeder Zeit Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen mit der Bearbeitung oder Umsetzung einzelner oder aller vertraglich vereinbarter Dienstleistungen beauftragen. Für das Vertragsverhältnis zwischen der km und dem Kd relevante Änderungen sind vom Kd ohne Verzug der km zu kommunizieren, dies kann sowohl mündlich, als auch schriftlich erfolgen, wobei der besseren Nachweisbarkeit wegen, die Schriftform zu bevorzugen ist. Die Änderungen sind relevant, wenn es sich um Dinge, wie die Firmierung, die Inhaberverhältnisse, die Adresse, eine Änderung der Gesellschafts- oder Rechtsform oder die steuerrechtlichen Angaben des Kd handelt. Sollten besagte Änderungen für die km dazu führen, das die Forderungen der km dem Kd gegenüber gar nicht oder schwerer durch zu setzen sind, hat die km das Recht, die Zahlung des gesamten, den jeweiligen Vertrag betreffenden Honorars zu fordern. Für den Fall der Betreuung einer Internetseite ist die Dienstleistungsvereinbarung im Falle der Veräußerung oder des Inhaberwechsels der betreuten Webseite nicht ohne Zustimmung der km übertragbar. In diesem Fall ist die km berechtigt, die laufenden Kosten, weiter dem Kd zu berechnen. Vom Kd gemachte Angaben über Hardware, Funktionen, EDV-Systeme und geplante Erweiterungen werden von der km und Ihren Dienstleistern nicht überprüft. Die Verantwortlichkeit für diese Informationen liegt ausschließlich beim Kd. Der Kd erklärt sich, mit den vorliegenden AGB einverstanden und diese vollständig zu akzeptieren.
4. Preise - Gültig in Sinne dieser AGB ist ausschließlich der mit dem Kd vereinbarte Abrechnungssatz in Prozent vom Nettobuchungspreis oder der individuelle Angebotspreis. Im Falle des Rücktritts vom Auftrag durch den Kd, werden geleisteten Arbeiten und Dienstleistungen in Rechnung gestellt und sind vom Kd zu entlohnen.
5. Zahlungen - Die Zahlung der Dienstleistung der km für den Kd hat grundsätzlich in Vorkasse zu erfolgen. Gestellte Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Darüber hinaus kann die km die Rechnungsbeträge per Lastschriftverfahren einziehen. Dies bedarf einer gesonderten schriftlichen Erklärung des Kd. Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar, Skonto wird nicht gewährt. Alle in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen genannten Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Anders lautende Regelungen, z.B. bei Kunden aus dem Ausland sind ggf. schriftlich auf dem entsprechenden Dokument vermerkt. Im Falle des Ausbleibens der Zahlungen nach der 1. Zahlungserinnerung egal ob mündlich oder schriftlich ist die km berechtigt, jegliche Tätigkeit bis zum Ausgleich der offenen Posten einzustellen und bereits gebuchte Kampagnen auf Kosten des Kd zu stoppen. Stornogebühren und Kosten für die Neutralisierung von Fahrzeugen, bzw. Produktions- und Montagekosten für die wieder Aufnahme der Kampagne gehen zu Lasten des Kd. Eine Verrechnung von Forderungen des Kd an die km ist nur möglich, wenn die km diese Forderungen anerkennt. Rechnungen gelten erst dann als beglichen, wenn der Rechnungsbetrag dem Konto der km gutgeschrieben ist. Weitere rechtliche Schritte bleiben von dieser Regelung unberührt.
6. Kündigung - Verträge des Kd mit der km sind gemäß der im jeweiligen Vertrag bestimmten Frist kündbar. Im Falle der Kündigung stellt die km zum festgelegten Zeitpunkt alle Dienstleistungstätigkeiten für den Kd ein. Nicht berührt von der Kündigung sind weiter geltende Vereinbarung zur Geheimhaltung und zum Konkurrenzausschluss, die im jeweiligen Vertrag geregelt sind. Alle während der Vertragslaufzeit von der km erstellten Inhalte und Daten bleiben Eigentum der km. Der Kd erkennt die Urheberrechte der km an diesen Daten, Inhalten, Drucksachen und ggf. Radiowerbespots an. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Kosten, die nach der Kündigung für aus dem Vertrag resultierende Dienstleistungen, etwa wegen längerer Kündigungsfristen von Werbeträgern, oder Ausgleichszahlungen an Dienstleister, anfallen, trägt der Kd in voller Höhe. km stellt diese Kosten ggf. in Rechnung. Die km behält sich das Recht vor, laufende Verträge ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen. Die Kündigung erfolgt in diesem Fall schriftlich auf dem Postweg. Die Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen entfällt bei Vertragsende sofort. Für Daten und Dateien, die auf Servern der km gespeichert sind, behält sich die km das Recht vor, diese Daten und Dateien für eigen Zwecke weiter zu nutzen. Werden Daten und Dateien auf Servern der km weiter durch den Kd genutzt, berechnet die km dem Kd die laufenden Kosten.
7. Daten / Datenschutz - Daten, die vom Kd angeliefert werden, werden von der km nicht auf die Inhalte und die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte überprüft. Auch, ob die Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden, liegt ausschließlich in der Verantwortlichkeit des Kd. Die Verantwortung bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit, für von der km angefertigte Werbemedien, wie Plakate, Hörfunkspots oder auch Webseiten oder Keywordlisten liegt in vollem Umfang beim Kd. Diese Regelung gilt auch und insbesondere für den hinsichtlich des Urheberrechts, des Strafrechts, des Wettbewerbsrechts und sonstiger Rechte eines potentiellen Dritten. Desweiteren ist der Kd auch verantwortlich für alle von der km gelieferten oder vorgeschlagenen und produzierten Inhalte und Daten, die auf eine gemeinsame Analyse oder das Consulting zurück gehen. km erfasst, speichert, ändert oder löscht Daten des Kd im Rahmen der für die Ausführung der vertraglich mit dem Kd vereinbarten Dienstleistungen. Darüber hinaus werden Daten des Kd an Dienstleistungspartner, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen übermittelt, die für die km Leistungen ausführen, insbesondere Versandunternehmen, Kreditinstitute zur Zahlungsabwicklung oder auch an die vertraglich verpflichteten Programmierer der Webseiten, Vermarkter und Medienunternehmen. Daten, die im Zuge der Eintragung von Domains und der Eintragung in Webverzeichnisse, Webkataloge und Suchmaschinen übermittelt werden, können öffentlich werden. Der Kd stimmt dieser Übermittlung ausdrücklich zu. Darüber hinaus, verpflichtet sich die km, sich an die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland zu halten. Über Kenntnisse, die die km im Zuge der Erfüllung des Auftrages über das Unternehmen des Kd erlangt insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse betreffend , versichert die km als zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln und absolutes Stillschweigen darüber zu bewahren. Details zum Umgang und Schutz der Daten des Kd finden sich in den Informationen zum Datenschutz.
8. Urheberrecht - Das Urheberrecht für alle von der km erstellten Daten, Inhalte, Texte, Drucksachen, Anzeigen, Plakate und Radiospots liegt bei der km. Die Verwendung dieser Daten, Inhalte, Texte, Drucksachen, Anzeigen, Plakate und Radiospots für Zwecke, die nicht im Vertragsverhältnis zwischen der km und dem Kd enthalten sind oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses statt finden ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die km gestattet. Eine Weitergabe an Dritte, bzw. Weiterverwendung durch diese, z.B. bei Wechsel der Agentur ist ausdrücklich untersagt. Für den Fall der genehmigten Weitergabe steht der km in vollem Umfang ein Auskunftsrecht über die Verwendung und Nutzung zu.
Die km kann die von ihr erstellten Daten, Inhalte, Texte, Drucksachen, Anzeigen, Plakate und Radiospots des Kd für die Eigenwerbung verwenden und die von ihr erstellten Veröffentlichungen (Daten, Inhalte, Texte, Drucksachen, Anzeigen, Plakate und Radiospots) des Kunden in branchenüblicher Art zur Eigenwerbung signieren.
Die Verantwortlichkeit für die Inhalte der Webseiten, Texte, Drucksachen, Plakate und Radiospots liegt beim Kd, insbesondere hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht an Bildern, das Urheberrecht, das Presserecht, sowie das Telemedien- und Jugendschutzrecht. Abgaben an Verwertungsgesellschaften wie die Gema trägt der Kd, bzw. sind der km ggf. vom Kd zu erstatten.
Meldet die km für den und im Namen des Kd eine Domain an, verbleiben alle Rechte an dieser Domain auch nach Kündigung des Vertrages durch eine der Parteien bei der km. Die km hat das Recht diese Domain bei Kündigung des Vertrages oder bei Zahlungsverzug an Dritte weiter zu veräußern, abzumelden oder auf den eigenen Namen umzuschreiben.
Die km behält sich das Recht vor, Fotos der Werbeträger und Belegbilder der Werbekampagne des Kd, auch wenn diese nicht durch die km erstellt wurden, auf den Profilseiten der km in sozialen Medien, wie Instagram, facebook, linkedIn, Xing, Twitter u.ä., sowie auf den eignenen Webseiten zu veröffentlichen.
9. Leistungen - Vereinbarungen über Inhalt und Umfang von Dienstleistungen bedürfen der Schriftform. Beauftragte Mediaplanungen erbringt die km nach bestem Wissen und Gewissen, nach den der km zugänglichen Mediadaten und Marktforschungsdaten, ein bestimmter Erfolg der werblichen Maßnahmen kann jedoch nicht garantiert werden. Von der km beauftragte Dienstleister, freie Mitarbeiter und sonstige Dritte gelten als Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen der km. Der Kd verpflichtet sich weder während, noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisse diese unmittelbar oder mittelbar, ohne Beteiligung der km, mit Projekten zu beauftragen. Bei Verstoß gegen diese Regel steht der km ein Schadensersatz in Höhe des 3-fachen Auftragswertes des jeweiligen Auftrages zu. Bei Verzögerungen der Durchführung des Auftrages, die von keiner der beiden Parteien zu vertreten sind, wie Streik, Technikausfällen oder aufgrund von höherer Gewalt, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, eine Vertragserfüllung entfällt in diesem Fall. Die km ist in diesen Fällen von Verzögerung berechtigt, die Erfüllung des Auftrages um eine angemessene Zeit zu verschieben. Ein Schadensersatzanspruch entsteht auch dann für den Kd nicht, wenn dadurch Termine für Messen, andere Veranstaltungen und Ereignisse nicht eingehalten werden können oder eintreten.
10. Besondere Bedingungen für den Bereich Transportmedien/Verkehrsmittelwerbung
10.1. Geltungsbereich
10.1.1. Außenwerbung auf Fahrzeuge des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs ( Ganzgestaltung, Teilgestaltung, Berlin Board, Traffic Board, Traffic Banner Super Rear, Rückwandflächen, Heckflächen etc.).
10.1.2. Innenwerbung in Fahrzeuge des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs (Seitenscheibe, Floor Graphic, Seitenstreifen, Seitenwand, Stirnwand, Swing Cards, Heckscheibe, Tischaufkleber etc.).
10.1.3. Bahnhofsmedien, insbesondere Station Branding und Poster Gallery als Sonderwerbeform.
10.1.4. Für die Buchung von medienübergreifenden Angeboten gelten jeweils die besonderen Bedingungen des jeweiligen Mediums.
10.2. Platzierungswünsche
10.2.1. Dem Kd können bei Netzbuchungen keine bestimmten Standorte zugesichert werden.
10.2.2. Es wird kein Ausschluss von Wettbewerbern zugesichert.
10.2.3. Der Einsatz von Fahrzeugen mit Werbemitteln des Kd auf bestimmten Linien kann nicht zugesichert werden. Die km ist bei Wahl der Betriebsstelle oder des Busdepots für den Ersteinsatz bemüht, diesen so zu wählen, dass die vom Kd gewünschte Linie von dort startet.
10.3. Besondere Bestimmungen bei der Innenwerbung
10.3.1. Der Kd stellt der km das Layout des Werbemittels 30 Tage vor Start der Werbekampagne zur Genehmigung des Motivs durch den Verkehrsbetrieb zur Verfügung. Eine Verantwortlichkeit für die Werbeinhalte erwächst für die km hieraus nicht. - vgl. Punkt 7 dieser AGB
10.3.2. Die Laufzeit des Vertrages wird individuell zwischen dem Kd und der km vereinbart. Sollte der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um jeweils 12 Monate.
10.3.3. Wird der Vertrag mit einer festen Laufzeit geschlossen, ist ein Rücktritt durch den Kd ausgeschlossen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit dem Ablauf der Laufzeit.
10.3.4. Sollte der Kd die Druckvorlagen/Layout nicht oder verspätet liefern, ist die km berechtigt, den Start der Werbekampagne zu verschieben.
10.3.5. Werden während der Laufzeit der Werbekampagne Reparaturen oder der Austausch von Werbeträgern nötig, die die km nicht zu vertreten hat, z.B. durch Beschädigung, Vandalismus, Zerstörung oder sonstiger Beeinträchtigungen, nimmt die km selbst oder durch Dritte den Austausch vor. Dies gilt auch, wenn das jeweilige Fahrzeug dauerhaft außer Betrieb gesetzt oder ausgetauscht wird. In diesen Fällen erfolgen Reparaturen, Ersatz- oder Austauschbelegungen. Die Kosten der Bereitstellung der notwendigen Werbemittel trägt der Kd.
10.3.6. Werden Fahrzeuge aus betrieblichen Gründen vorübergehen nicht betrieben, z.B. wegen Wartung, Reparaturen, Hauptuntersuchungen oder Fahrplanänderungen, ist der Kd nicht berechtigt eine Entschädigung zu verlangen. Fallen Fahrzeuge länger, als 7 Tage in einem Monat aus, kann die km die Aushangzeit nach eigener Wahl entsprechend verlängern oder dem Kd eine entsprechende Gutschrift gewähren.
10.3.7. Die km kann, ohne den Anspruche einer Entschädigung für den Kd, schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wenn die Werbung während der Laufzeit ganz oder teilweise verboten wird oder vom jeweiligen Verkehrsbetrieb nicht mehr zugelassen wird.
10.4. Besondere Bestimmungen bei der Außenwerbung
10.4.1. Der Kd stellt der km das Layout des Werbemittels 30 Tage vor Start der Werbekampagne zur Genehmigung des Motivs durch den Verkehrsbetrieb zur Verfügung. Eine Verantwortlichkeit für die Werbeinhalte erwächst für die km hieraus nicht. - vgl. Punkt 7 dieser AGB
10.4.2. Die Werbemittel und Folien werden von der km, bzw. einem Partnerunternehmen, Subunternehmer oder freiem Mitarbeiter, nach einem mit dem Kd abgestimmten Entwurf gedruckt und montiert. Druckdaten müssen in dem vorgegebenen Format bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Werbekampagne vorliegen.
10.4.3. Die Kosten für die Neutralisation der beklebten Fahrzeuge trägt der Kd.
10.4.4. Wird während der Laufzeit der Kampagne vom Kd eine Neuerstellung der Werbemittel und Folien, sowie deren Montage gewünscht, trägt der Kd alle daraus entstehenden Kosten.
10.4.5. Die Laufzeit des Vertrages wird individuell zwischen dem Kd und der km vereinbart. Sollte der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
10.4.6. Wird der Vertrag mit einer festen Laufzeit geschlossen, ist ein Rücktritt durch den Kd ausgeschlossen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit dem Ablauf der Laufzeit.
10.4.7. Sollte der Kd die Druckvorlagen/Layout nicht oder verspätet liefern, ist die km berechtigt, den Start der Werbekampagne zu verschieben.
10.4.8. Werden während der Laufzeit der Werbekampagne Reparaturen oder der Austausch von Werbeträgern nötig, die die km nicht zu vertreten hat, z.B. durch Beschädigung, Vandalismus, Zerstörung oder sonstiger Beeinträchtigungen, nimmt die km den selbst oder durch Dritte den Austausch vor. Dies gilt auch, wenn das jeweilige Fahrzeug dauerhaft außer Betrieb gesetzt oder ausgetauscht wird. In diesen Fällen erfolgen Reparaturen, Ersatz- oder Austauschbelegungen. Die Kosten der Bereitstellung der notwendigen Werbemittel trägt der Kd.
10.4.9. Werden Fahrzeuge aus betrieblichen Gründen vorübergehen nicht betrieben, z.B. wegen Wartung, Reparaturen, Hauptuntersuchungen oder Fahrplanänderungen, ist der Kd nicht berechtigt eine Entschädigung zu verlangen. Fallen Fahrzeuge länger, als 7 Tage in einem Monat aus, kann die km die Aushangzeit nach eigener Wahl entsprechend verlängern oder dem Kd eine entsprechende Gutschrift gewähren.
10.4.10. Die km kann, ohne den Anspruche einer Entschädigung für den Kd, schriftlich vom Vertrag zurück zurücktreten, wenn die Werbung während der Laufzeit ganz oder teilweise verboten wird oder vom jeweiligen Verkehrsbetrieb nicht mehr zugelassen wird.
10.5. Besondere Bestimmungen bei Station Branding/Poster Gallery
10.5.1. Die Buchung eines Station Branding oder einer Poster Gallery erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt der Genehmigung durch den jeweiligen Betreiber des Bahnhofs. Entwürfe der Werbeträger und Inhalte müssen daher spätestens 30 Tage vor Beginn der Kampagne vom Kd der km zur Verfügung gestellt werden, damit die Genehmigung eingeholt werden kann. Großflächige rote oder grüne Flächen sind nicht zulässig. Für den Fall, dass der Betreiber die Änderung der Werbeinhalte fordert, bleibt der Kd an seinen Auftrag gebunden, so diese Änderungen zumutbar sind. Sollte es aufgrund des Prozesses der Abstimmung der Inhalte zu Verzögerungen oder dem Entfall der Kampagne kommen, erwächst dem Kd daraus kein Recht auf Entschädigung.
10.5.2. Sollte es aufgrund höherer Gewalt, z.B. Wetter bedingt, zu Verzögerungen beim Start oder dem Entfall der Kampagne kommen, erwächst dem Kd daraus kein Recht auf Entschädigung.
10.5.3. Wird der Vertrag mit einer festen Laufzeit geschlossen, ist ein Rücktritt durch den Kd ausgeschlossen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit dem Ablauf der Laufzeit.
10.6. Entsorgung der Werbeträger
10.6.1. Nach dem Abschluss der Werbekampage, gehen die Werbeträge ohne Entschädigung in das Eigentum der km über und können entsorgt werden.
11. Gewährleistung - Die km übernimmt vom Kd den Auftrag zur Platzierung von Werbung in unterschiedlichen Medien, zur Beratung / Schulung der Mitarbeiter des Kd oder zur Optimierung der Platzierung der Internetseite des Kd in unterschiedlichen Suchmaschinen. Dem Kd ist bewusst, dass der Erfolg der einzelnen Maßnahmen von der km nicht garantiert werden kann, so auch die Aufnahme der Internetseite in die Suchergebnislisten einer Suchmaschine nicht garantiert werden kann, da diese einzig vom Betreiber der Suchmaschine abhängt. Wie auch der Erfolg der jeweiligen Werbemaßnahme durch äußere Einflüsse gestört werden kann, die nicht von der km zu vertreten sind. Eine Gewährleistung für den Erfolg der Werbemaßnahmen des Kd wird von der km nicht gewährt. Das Risiko, für die von der km erarbeiteten, entwickelten und durchgeführten Werbemaßnahmen trägt zu jeder Zeit der Kd. Insbesondere haftet die km in keiner Weise für Verstöße des Kd gegen geltendes Recht, speziell bei Verstößen gegen das Urheberrecht, das Markenrecht, das Patentrecht, das Wettbewerbsrecht, die Gesetze zum Schutz der Persönlichkeit, das Strafrecht oder das BGB. Der Kd stellt die km zu jeder Zeit von Ansprüchen Dritter frei. Andererseits verpflichtet sich die km bei Bedenken im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, den Kd auf die Bedenken aufmerksam zu machen, sofern der km diese möglichen rechtlichen Probleme bekannt sind. Dies kann auch mündlich geschehen und bedarf nicht der Schriftform. Kosten, die im Zusammenhang mit der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbemaßnahme entstehen, trägt in jedem Fall der Kd. Ein Haftungsanspruch gegen die km entsteht nur, wenn für einen Schaden grober Vorsatz oder Fahrlässigkeit durch den Kd nachgewiesen werden kann, dies gilt auch für die Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der km. In solchen Fällen beschränkt sich die Haftung jedoch auf den unmittelbaren Schaden und den einmaligen Ertrag des entsprechenden Auftrages. Für Folgeschäden wird jede Haftung ausgeschlossen. In Bezug auf die Optimierung der Auffindbarkeit einer Internetseite mittels einer Suchmaschine ist dem Kd bewusst, dass dieser Prozess mindestens 8-12 Wochen andauern muss, bevor erste Ergebnisse sichtbar werden. Dies aber auch nur, wenn sämtliche notwendigen Daten, wie Suchbegriffe, Texte und Kombinationen der Suchbegriffe, sowie sämtlich Zugangsdaten zur Homepage des Kunden verfügbar sind. km ist in keinem Fall Schadenersatzverpflichtet, wenn die Webseite des Kd nicht veröffentlicht wird oder von einem oder mehreren Suchmaschinebetreibern aus dem Index gelöscht wird. Dies gilt auch für eine Löschung in Folge einer Missachtung der Richtlinien des jeweiligen Betreibers. Dem Kd ist von Beginn an bewusst, dass die Positionierung im Suchergebnis einer Suchmaschine kein dauerhafter Zustand ist, sondern Schwankungen unterliegt, die einzig durch den Suchmaschinenbetreiber beeinflusst werden können. Die Platzierung ist daher variabel und kann sich sowohl nach oben, wie auch nach unten jederzeit ändern. Grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Fehler, die aufgrund äußerer, durch Dritte verursachte, Umstände eintreten. Dies beinhaltet zugelieferte Hardware- und Softwarekomponenten, Bedienungsfehler, sowie manuell, automatisch oder durch Viren herbeigeführte Fremdzugriffe über das Internet. Des weiteren für nicht oder verspätet durchgeführte Wartungen, Updates, Ergänzungen oder sonstiger Änderungen. Aber auch für Fehler, die durch die vorbenannten Tätigkeiten entstanden sind. Regresszahlungen gleich welcher Art sind ausgeschlossen.
12. Schlussbestimmungen - Anders lautende, von diesen AGB abweichende, Regelungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Rechte und Plichten aus Verträgen, die auf Grundlage dieser AGB geschlossen wurden, gelten auch für die Rechtsnachfolger des Kds. Der Kd kann Ansprüche, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht an Dritte abtreten. Dies bedarf immer der schriftlichen Zustimmung der km. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hanau, Deutschland; es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte sich der Sitz des Kd im Ausland befinden gilt auch deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle eine Regelung, die die Vertragsparteien gewählt hätte, wenn sie von der Unwirksamkeit der Regelung gewusst hätte. Die neue Regelung soll möglichst dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Formulierung nahe kommen und diese ersetzen.
Stand: Mai 2018